LICHTTHERAPIE

„Non nova, sed nove...“

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Allgemein gilt es, dass die Anwendung der Phototherapie in folgenden Fällen
nicht geeignet ist:

  • In der Zeit, in der bösartige Geschwülste behandelt werden oder zur Behandlung der Narben nach der Operation solcher Geschwülste.
  • Bei den Personen, die an Epilepsie leiden, wegen der Gefahr des epileptischen Anfalls. Jede Anwendung ist daher lieber erst mit dem Arzt zu besprechen. Das Pulsregime ist bei den Epileptikern grundsätzlich verboten.
  • Im Bereich der Schilddrüse - bei der erhöhten Funktion, bei der Vergrößerung der Schilddrüse oder zur Behandlung der Narben nach der Operation der Schilddrüse. Jede Anwendung ist immer erst mit dem Arzt zu besprechen.
  • Nach der Einnahme einer Arznei oder Anwendung eines Präparates mit Gehalt an photosensibilierenden Stoffen.
  • Bei akuten Infektionsherden (insbesondere mit fieberhaften Zuständen) ohne vorherige Beratung mit dem Arzt.


Wann ist die behutsamkeit nicht überflüssig.
  • Bei der Anwendung im Bereich der Gelenke, insbesondere, wenn die Beschwerden auf einer Stoffwechselstörung basieren (Gicht, rheumatische Arthritis und Arthrose), kann es ca. bei 15% der Benützer zur leichten Erhöhung der Schmerzhaftigkeit in dem behandelten Bereich kommen. Dieser Zustand wird infolge einer natürlichen Reaktion des Organismus auf die Therapie verursacht und stellt keinen Grund zur Unterbrechung der Behandlung dar. Durch die Anwendung des kontinuellen Regimes, durch langsames Bewegen der Biolampe über dem behandelten Bereich oder durch die Verkürzung der Anwendungszeit kommt es im Laufe der Zeit zur Verminderung der Schmerzhaftigkeit  und zum Erreichen des gewünschten analgetischen Effekts.
  • Beim Bluten oder beim verstärkten Bluten (z. B. offene Wunden, Unterschenkelgeschwüre), hervorgerufen durch die Fähigkeit des polarisierten Lichts, die Blutgefäße zu erweitern, die betroffene Stelle darf nicht direkt beleuchtet werden – die Probleme vermeiden Sie, indem sie nur die Ränder der defekten Stelle beleuchten.
  • Bei einer Anwendung bei den Personen mit verminderter Sensibilität – in Verbindung mit dem analgetischen Effekt der Biolampe würde eine weitere Verminderung der Sensibilität zur Unterdrückung der natürlichen Widerstands- und Reflexmechanisme des Organismus führen (z. B. Unempfindlichkeit gegen Sonnenbrand).
  • Beim Jucken im behandelten Bereich (insbesondere beim Leuchten ins Ohr), wegen der übermäßigen Austrocknung empfehlen wir, die empfindliche Stelle mit hydratisierenden Ölen (z. B. Rizinusöl) oder mit natürlichen Salben einzuschmieren.


Im Gegensatz dazu kann die Phototherapie in folgenden Fällen ganz ohne Sorge eingesetzt werden
  • Im Bereich der Genitalien. Es wurde keine negative Wirkung der nichtinvasiven Phototherapie  auf diese Organe festgestellt, und das auch bei der inneren Anwendung – die sollte man jedoch besser einem Arzt überlassen.
  • Bei den Personen mit dem Kardiostimulator. Den aktuellen Informationen zufolge braucht man keine negativen Reaktionen zu befürchten. Frühere Hinweise in der Fachliteratur erwähnten mögliche Gefahren, es handelte sich aber um falsche Angaben, die jedoch durch einige Fachleute immer noch verbreitet werden.
  • Bei den Kindern im Bereich der Wachstumsknorpel. Eine weitere von den Gerüchten wurde durch die Studien der englischen Ärzte entkräftet. Die konnten nämlich nachweisen, dass die Befürchtungen der Beschädigung der Knorpel bei den Kindern unbegründet ist.
  • Wenn Sie die Heilmethoden erst mit einem Facharzt besprechen, erhalten Sie immer richtige Belehrung und Beratung, unentbehrlich zum Erreichen eines optimalen Heileffekts.


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