



|
Allgemein
gilt es, dass die Anwendung der
Phototherapie in folgenden Fällen
nicht geeignet
ist:
- In der Zeit, in der bösartige
Geschwülste behandelt werden oder zur Behandlung der Narben
nach der Operation
solcher Geschwülste.
- Bei den Personen, die an
Epilepsie leiden, wegen der Gefahr des epileptischen Anfalls. Jede
Anwendung
ist daher lieber erst mit dem Arzt zu besprechen. Das Pulsregime ist
bei den
Epileptikern grundsätzlich verboten.
- Im Bereich der Schilddrüse -
bei der erhöhten Funktion, bei der
Vergrößerung der Schilddrüse oder zur
Behandlung der Narben nach der Operation der Schilddrüse. Jede
Anwendung ist
immer erst mit dem Arzt zu besprechen.
- Nach der Einnahme einer Arznei
oder Anwendung eines Präparates mit Gehalt an
photosensibilierenden Stoffen.
- Bei akuten Infektionsherden
(insbesondere mit fieberhaften Zuständen) ohne vorherige
Beratung mit dem Arzt.
Wann ist die behutsamkeit nicht
überflüssig.
- Bei
der Anwendung im Bereich der Gelenke, insbesondere,
wenn die Beschwerden auf einer Stoffwechselstörung basieren
(Gicht,
rheumatische Arthritis und Arthrose), kann es ca. bei 15% der
Benützer zur
leichten Erhöhung der Schmerzhaftigkeit in dem behandelten
Bereich kommen.
Dieser Zustand wird infolge einer natürlichen Reaktion des
Organismus auf die
Therapie verursacht und stellt keinen Grund zur Unterbrechung der
Behandlung
dar. Durch die Anwendung des kontinuellen Regimes, durch langsames
Bewegen der
Biolampe über dem behandelten Bereich oder durch die
Verkürzung der
Anwendungszeit kommt es im Laufe der Zeit zur Verminderung der
Schmerzhaftigkeit und
zum Erreichen des
gewünschten analgetischen Effekts.
- Beim
Bluten oder beim verstärkten Bluten (z. B. offene
Wunden, Unterschenkelgeschwüre), hervorgerufen durch die
Fähigkeit des
polarisierten Lichts, die Blutgefäße zu erweitern,
die betroffene Stelle darf
nicht direkt beleuchtet werden – die Probleme vermeiden Sie,
indem sie nur die
Ränder der defekten Stelle beleuchten.
- Bei
einer Anwendung bei den Personen mit verminderter
Sensibilität – in Verbindung mit dem analgetischen
Effekt der Biolampe würde
eine weitere Verminderung der Sensibilität zur
Unterdrückung der natürlichen
Widerstands- und Reflexmechanisme des Organismus führen (z. B.
Unempfindlichkeit gegen Sonnenbrand).
- Beim
Jucken im behandelten Bereich (insbesondere beim Leuchten ins Ohr),
wegen der
übermäßigen Austrocknung empfehlen wir, die
empfindliche Stelle mit
hydratisierenden Ölen (z. B. Rizinusöl) oder mit
natürlichen Salben
einzuschmieren.
Im Gegensatz dazu kann die
Phototherapie in folgenden
Fällen ganz ohne Sorge eingesetzt werden
- Im Bereich der Genitalien. Es
wurde keine negative Wirkung der nichtinvasiven Phototherapie auf diese Organe
festgestellt, und das auch
bei der inneren Anwendung – die sollte man jedoch besser
einem Arzt überlassen.
- Bei den Personen mit dem
Kardiostimulator. Den aktuellen Informationen zufolge braucht man keine
negativen Reaktionen zu befürchten. Frühere Hinweise
in der Fachliteratur
erwähnten mögliche Gefahren, es handelte sich aber um
falsche Angaben, die
jedoch durch einige Fachleute immer noch verbreitet werden.
- Bei den Kindern im Bereich der
Wachstumsknorpel. Eine weitere von den Gerüchten wurde durch
die Studien der
englischen Ärzte entkräftet. Die konnten
nämlich nachweisen, dass die
Befürchtungen der Beschädigung der Knorpel bei den
Kindern unbegründet ist.
- Wenn
Sie
die Heilmethoden erst mit einem Facharzt besprechen, erhalten Sie immer
richtige Belehrung und Beratung, unentbehrlich zum Erreichen eines
optimalen Heileffekts.
|
|